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PROZESS: „Unvorstellbar gefühllos und unbarmherzig“
27-Jähriger Rathenower gibt zu, seine ehemalige Freundin getötet zu haben / Staatsanwalt fordert lebenslänglich wegen Mordes
RATHENOW - Mehr als 200 SMS innerhalb weniger Tage hatte die 18-Jährige Ulrike W. im Februar diesen Jahres auf ihrem Handy erhalten – von ihrem Ex-Freund Michael B., von dem sie sich kurz zuvor getrennt hatte. Michael B. bettelte, drängte, drohte: Sie solle sich immer gut umschauen. Ihr neuer Freund werde nicht mehr lange etwas von ihr haben...
Michael B. machte seine Drohungen wahr. Als Polizei und Rettungskräfte die 18-Jährige am Nachmittag des 22. Februar in ihrer Rathenower Wohnung fanden, kam jede Hilfe zu spät. Die junge Frau war an einer Vielzahl von Schnitt- und Stichverletzungen verblutet. „Gefühllos und unbarmherzig über jedes vorstellbare Maß hinaus“, so nannte der Staatsanwalt gestern die Tat in seinem Plädoyer vor der großen Schwurgerichtskammer des Landgerichts Potsdam. Hier sitzt der 27-jährige Michael B. seit Mitte September unter dem Vorwurf des Mordes auf der Anklagebank. Zeugen wurden gehört, Gutachter befragt, be- und entlastende Momente zusammengetragen.
Der gelernte Schlosser, ein schmaler junger Mann, leugnet nicht, Ulrike W. getötet zu haben. Nur an die Einzelheiten seines Gewaltexzesses will er sich nicht erinnern. Dabei sei er nicht planlos vorgegangen, hält ihm der Staatsanwalt vor. B. hatte Ulrikes letzte Sachen zusammengepackt und war damit zu ihrer neuen Wohnung gefahren. Er hatte sich Zugang ins Haus verschafft, einen Schlüsseldienst gerufen, sich die Wohnung unter einem Vorwand öffnen und sogar das Schloss austauschen lassen. Einen Schlüssel steckte er für Ulrike in den Briefkasten, die noch in der Berufsschule war. B. zerstörte das, was sie an Inneneinrichtung schon zusammengetragen hatte. Und er schickte ihr eine SMS: Er habe ihre Kisten vor die Tür gestellt und sei weggefahren. Ulrike W., die längst schon Angst vor seinen Gewaltausbrüchen hatte, kam nichts ahnend in die Wohnung. Es sei zum Streit gekommen, so hatte B. erklärt. Ulrike habe ihn an der Hand verletzt, da sei er durchgedreht und habe mit einem Messer in ihren Bauch gestochen. Schon diese Stiche, so ein Gerichtsmediziner, wären nach einigen Stunden tödlich gewesen. Ulrike W. konnte noch fliehen, rannte in Panik die Treppen hinauf. Er lief hinterher, stach ihr in Beine und Rücken, zerrte sie zurück in die Wohnung. Ulrike hatte vergeblich versucht, sich am Geländer festzuhalten. Als eine Nachbarin, durch die Schreie und das Blut im Treppenhaus alarmiert, an der Tür klingelte, hörte sie Ulrike W. flehen: „Bitte hör auf.“ Dann wurde es still. Michael B., der der einstigen Freundin ins Gesicht gestochen hatte, schlitzte mit einem letzten Schnitt auch ihre Kehle auf.
„Er hat Ulrike als seinen Besitz angesehen“, zitierte der Staatsanwalt das psychiatrische Gutachten, das B. volle Schuldfähigkeit bescheinigt. Der Angeklagte sei ein selbstsüchtiger, nur auf seine Bedürfnisse ausgerichteter Mensch. Die Verteidigung geht von Totschlag aus, für den Staatsanwalt steht fest, dass der Tod von Ulrike W. Mord war, er fordert lebenslange Haft. Am nächsten Mittwoch wird das Urteil erwartet. (Von Rose Black)
Tragödie um Ulrike (18)
Erstochen, weil
sie nicht mehr
lieben wollteMichel B. (26) hat seine Ex-Freundin Ulrike W. († 18) bestialisch abgestochen – jetzt hat ihn das Landgericht Potsdam zu lebenslanger Haft verurteilt!
Ulrike war Ende Februar mit 60 Messerstichen und aufgeschlitzter Kehle in ihrer Wohnung in Rathenow (Havelland) gefunden worden.
Ein Zeuge hatte ihren Ex-Freund Michel kurz vorher am Haus gesehen – Festnahme, Prozess, heute das Urteil: lebenslänglich!
Der Angeklagte habe „brutal und hinterhältig“ gehandelt und der 18-Jährigen große Schmerzen zugefügt, so der Vorsitzende Richter Frank Tiemann. Das Wimmern und Flehen seiner Ex-Freundin hätten den 26-Jährigen nicht beeindruckt. Strafmildernde Gründe lägen nicht vor, betonte der Richter.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die die Eltern des Opfers vertritt.
Die Verteidigung hatte für ihren Mandanten eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags beantragt.
Potsdam (AP) Ein 26-jähriger Brandenburger muss wegen des Mordes an seiner ehemaligen Freundin lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam verurteilte den Schlosser am Donnerstag wegen Mordes. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann der 18-Jährigen im vergangenen Februar in Rathenow westlich von Potsdam aufgelauert, mit einem Messer auf sie losgegangen und mit etwa 60 Messerstichen getötet hatte. Er habe nicht akzeptiert, dass die Frau sich von ihm getrennt hatte, hieß es zum Motiv. Ulrike W. war am 22. Februar 2008 mit fast 60 schweren Schnitt- und Stichverletzungen sowie durchtrennter Kehle in ihrer Wohnung gefunden worden. Ein Zeuge hatte kurz zuvor vor dem Haus ihren Exfreund Michael B. gesehen, der die junge Frau schon in den vorangegangenen Tagen terrorisiert hatte. Vor Gericht hatte der Angeklagte eingeräumt, seine frühere Freundin getötet zu haben. An Einzelheiten seines Gewaltexzesses könne er sich aber nicht erinnern, gab er zu Protokoll. Die Richter folgten mit ihrem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Dagegen hatte die Verteidigung zwölf Jahre Haft wegen Totschlags verlangt.